Fährtenarbeit

In einem Fährtenhundekurs lernt der Hund das Suchen einer Eigen- oder Fremdfährte und das Verweisen von auf der Fährte ausgelegten Gegenständen. Neben der Fährtenarbeit wird dem Hund eine Unterordnung der Stufe BGH-2 beigebracht. Die Ausbildung zum Fährtenhund beginnt mit der Ausbildungsstufe FH-1 und endet mit der Prüfung FH-3. Der Unterschied zwischen den einzelnen Prüfungsstufen liegt in der Länge der Fährte, Anzahl der Gegenstände und in der Zeit, die zwischen dem Legen und Ausarbeiten der Fährte vergeht.
Beispiel FH-3: Fährtenlänge 2000 Schritte, 6 Gegenstände (aus unterschiedlichem Material) und die Fährte muss mindestens 3 Stunden alt sein.